Beratung

Wir sind Vertragspartner der Pflegekassen für die Pflegeberatung. Die Pflegeberater unserer PflegeCrew Frische Brise sind für das Aufgabengebiet der Pflegeberatung speziell geschult worden.


Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 3 SGB XI

Sobald Sie in einen Pflegegrad eingruppiert sind und ausschließlich Pflegegeld von Ihrer Pflegekasse erhalten, sind Sie verpflichtet regelmäßig Beratungen durch einen Pflegedienst nach § 37 Abs. 3 SGB XI bei Ihnen zu Hause durchführen zulassen.

  • bei Pflegegrad 2 und 3 sind dies ein Beratungsbesuch pro Halbjahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5 ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr

Die Kosten hierfür übernimmt Ihre Pflegekasse.

  • Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1  können freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

Auch hier übernimmt Ihre Pflegekasse die Kosten.

Die Beratungsbesuche bieten die Möglichkeit, mit Ihnen und Ihren Angehörigen verschiedenste Themen ausführlicher zu besprechen. Die Schwerpunkte sollen hierbei zwischen den Besuchen wechseln,  so dass wir Ihnen möglichst vielfältige Informationen geben können und zahlreiche Hilfe- und Entlastungsmöglichkeiten aufzeigen.


Anleitung / Schulung nach § 45 für Pflegebedürftige, Pflegepersonen und Interessierte

Von Profis lernen lautet die Devise. Nutzen Sie unser Wissen, um die Pflege in der Häuslichkeit zu vereinfachen. So lernen Sie Techniken und Handgriffe zu beherrschen, die Ihnen im Pflegealltag weiterhelfen.

Die Schulungen sind für Sie kostenfrei. Die Gebühren werden von den Pflegekassen übernommen. 

Wählen Sie zwischen folgenden Schulungsformen:

Einzelschulungen

  • Die Einzelschulung erfolgt bei Ihnen vor Ort, also bei Ihnen zu Hause.
  • Individuelle Einzelschulungen sind dann besonders hilfreich, wenn Sie sich bestimmte Versorgungsabläufe in Ruhe zeigen lassen möchten, die für die Versorgung Ihres Angehörigen wichtig sind. So können Sie beispielsweise das fachgerechte Lagern lernen. Ihre individuellen Problemsituationen können bei der Schulung in Ruhe besprochen und nach Lösungen gesucht werden.
  • In der Regel bestehen die Einzelschulungen vor Ort aus mehreren, eher kurzen, Schulungsterminen. Hierdurch haben Sie die Möglichkeit, das Erlernte durch Wiederholungen zur vertiefen.
  • Die Termine für Einzeschulungen vereinbaren wir indivuduell.

Gruppenschulungen

  • Die Gruppenschulungen finden in der Regel in unserer Geschäftstelle statt.
  • Bei den Gruppenschulungen erlernen Sie Grundlagen, wie z. B. die wesentliche Grundbegriffe der körperbezogenen Körperpflege, einfache medizinische Hilfeleistungen wie Krankenbeobachtung oder Medikamentengabe
  • Darüber hinaus bieten wir Schulungen für spezielle Themenbereiche, z. B. Umgang mit an Demenz erkrankten Menschen an
  • Die Termine und Themen für unsere Gruppenschulungen erhalten Sie auf Anfrage

Unterstützung bei der Einstufung

Bei Beantragung eines erstmaligen Pflegegrades oder der Beantragung zur Höherstufung eines bestehenden Pflegegrades ist es hilfreich, professionelle Unterstützung an seiner Seite zu wissen.

Auf Wunsch erhalten Sie von uns

  • Unterstützung bei Anträgen gegenüber den Pflegekassen
  • Vorbereitung des Begutachtungsbesuches des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK)
  • Anwesenheit bei der Einstufungsbegutachtung durch den MDK
  • Überprüfung des Gutachtens des MDK
  • Unterstützung bei der Durchsetzung von Akteneinsicht gegenüber den Pflegekassen
  • Unterstützung beim Widerspruch gegen ein Einstufungsergebnis gegenüber den Pflegkassen