Ambulanter Pflegedienst

Die „PflegeCrew Frische Brise“ ist für Sie in Angeln, Kappeln und Schwansen unterwegs.

Unsere helfenden Hände unterstützen Sie bei den Verrichtungen, bei denen Sie uns brauchen.

 

Beratung

Aller Anfang bildet die Beratung. Sei es im Rahmen einer Pflegeberatung mit eventuell zusätzlicher Schulung von pflegenden Angehörigen oder aber die regelmäßige von den Pflegekassen geforderte Begutachtung mit Berichterstattung.

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Hausnotruf

„Ein Knopfdruck, der Leben retten kann“

Es ist ein gutes Gefühl, im Notfall Hilfe erwarten zu können. In Zusammenarbeit mit diversen Kooperationspartnern bieten wir Ihnen Hausnotrufsysteme zu angemessenen Konditionen an.

 

 

 

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Häusliche Krankenpflege – Behandlungspflege

Vom Arzt verordnete medizinische Hilfeleistungen, wie beispielsweise Verbandswechsel, Insulininjektion oder Medikamentengabe. Bei der Behandlungspflege geht es aufgrund einer Krankheit um medizinische Leistungen, die der behandelnde Arzt an den Pflegedienst delegiert

Die Kosten übernimmt die Krankenkasse.

 

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Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz

Körperbezogene Pflegemaßnahmen (früher: Grundpflege) – Pflege als Sachleistung gem. § 36 SGB XI

Leistungen im Bereich der Körperpflege (zum Beispiel das Waschen), der Ernährung (zum Beispiel hilfe beim Essen), sowie der Mobilität (zum Beispiel Aufstehen).

 

 

 

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Betreuung und Entlastungsleistungen

Pflegerische Betreuungsmaßnahmen – Betreuung als Sachleistung gem. § 36 SGB XI

Der Leistungsbereich umfasst alle Betreuungstätigkeiten in der Häuslichkeit, zur Aufrechterhaltung oder Entwicklung sozialer Kontakte auch außerhalb der Häuslichkeit, Begleitung bei Aktivitäten innerhalb oder außerhalb der Häuslichkeit. Beispiele: Tagesstrukturierung, vorlesen, begleiten bei Spaziergängen oder Friedhofsbesuchen usw.

Die Pflegerischen Betreuungsmaßnahmen werden ebenso wie die körperbezogenen Maßnahmen und die Hilfe bei der Haushaltsführung im Rahmen der normalen Sachleistungsbeträge erbracht.

Gerne übernehmen wir beispielweise auch die stundenweise Betreuung von an Demenz erkrankten Personen oder sind einfach für Sie da.

Entlastungsleistungen gem. § 45b SGB XI

Von den zusätzlichen Entlastungsleistungen profitieren alle Pflegebedürftigen mit Pflegegrad 1 bis 5, die zu Hause versorgt werden. Sie dienen der Unterstützung im Haushalt, der Bewältigung von allgemeinen oder pflegebedingten Anforderungen des Alltags oder der Entlastung pflegender Angehöriger oder vergleichbar Nahestehender.

Es stehen hierfür bis zu 125,00 Euro pro Monat zur Verfügung.

Die Beträge können auch für die Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege oder Pflegedienstleistungen eingesetzt werden.

Nicht ausgeschöpfte Beträge können bis Mitte des Folgejahres übertragen werden.

Nachrichtlich: Nicht verbrauchte Leistungsbeträge aus 2015 und 2016 können noch bis Ende 2018 verbraucht werden.

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Hilfen bei der Haushaltsführung

hauswirtschaftliche Hilfeleistungen als Sachleistung gem. § 36 SGB XI

In diesem Leistungskomplex unterstützen wir Sie beispielsweise bei der Wohungsreinigung oder übernehmen das Zubereiten von Mahlzeiten.

 

 

 

 


Verhinderungspflege | Urlaubspflege

Die Sie pflegende Person ist vorübergehend nicht in der Lage, Sie zu unterstützen?
oder
Sie machen in unserem schönen Flecken Erde Urlaub?
Wir freuen uns, Sie während dieser Zeiten unterstützen zu dürfen. Freuen Sie sich, wenn unser freundliches Personal Sie in ihren vier Wänden mit einem fröhlichen „Moin, Moin!“ begüßt.

Bei Ausfall der „Laienpflegekraft“ im häuslichen Bereich besteht ein zusätzlicher Leistungsanspruch für eine Ersatzpflegekraft für bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr und bis zu 1.612,00 Euro. Im Falle von einer maximalen Inanspruchnahme von Kurzzeitpflege in Höhe von 50 % erhöht sich der Anspruch der Verhinderungspflege auf 2.418,00 Euro.

Beachte: Bei Leistungen der Verhinderungspflege muss eine Vorpflegezeit von mindestens 6 Monaten bestanden haben.

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Ganz gleich für welches unserer Angebote Sie sich entscheiden: Sie dürfen versichert sein, ein hohes Maß an fachlicher und sozialer Kompetenz an Ihrer Seite zu wissen.