Bei Leistungen, die durch einen Pflegdienst erbracht werden.
Pflegegrad 1 >>> (Entlastungsbetrag 125,00 Euro)
Pflegegrad 2 >>> 689,00 Euro
Pflegegrad 3 >>> 1.298,00 Euro
Pflegegrad 4 >>> 1.612,00 Euro
Pflegegrad 5 >>> 1.995,00 Euro
zuzüglich Entlastungsbetrag in Höhe von 125,00 Euro (PG 1 nur einfach)
Bei Leistungen, die durch Angehörige oder andere Pflegepersonen erbracht werden.
Pflegegrad 1 >>> (Entlastungsbetrag 125,00 Euro)
Pflegegrad 2 >>> 316,00 Euro
Pflegegrad 3 >>> 545,00 Euro
Pflegegrad 4 >>> 728,00 Euro
Pflegegrad 5 >>> 901,00 Euro
Pflegesachleistungen und Pflegegeld können miteinander kombiniert werden. Der Pflegegeldanspruch wird in diesen Fällen durch den Bezug von Sachleistungen des jeweiligen Pflegegrades prozentual reduziert.
Beispiele:
Stand 2017 – Kein Anspruch auf Vollständigkeit – Alle Angaben ohne Gewähr
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